Fragen zur Mitgliedschaft

Wohnungsgenossenschaften gibt es schon seit über 100 Jahren. Was hat die Menschen damals veranlasst, eine Genossenschaft zu gründen oder ihr beizutreten? Damals war es die Wohnungsnot einerseits und andererseits die Erkenntnis, dass mehrere stärker sind als ein Einzelner, die die Menschen dazu bewogen hat, sich in Wohnungsgenossenschaften zusammenzuschließen und sich gemeinsam ein Dach über dem Kopf zu schaffen.

Dabei ist die Form der Genossenschaft die solidarischste Form der Wohnungsversorgung, denn hier schaffen Gleichgesinnte zu einem gemeinsamen Zweck. Ihre Grundprinzipien sind dabei Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung.
  • Wer Mitglied in einer Genossenschaft wird, wird Miteigentümer des genossenschaftlichen Eigentums, der Grundstücke, Häuser und sonstigen baulichen Anlagen und sonstigen Vermögenswerten.
  • Wer Mitglied in einer Genossenschaft ist, trifft Entscheidungen für die Genossenschaft, wählt die Aufsichtsgremien, beschließt Investitionen und bestimmt über die Gewinnverwendung.
  • Wer Mitglied in einer Genossenschaft ist, hat Anspruch auf Leistungen der Genossenschaft, zum Beispiel auf eine Wohnung.

Informationen über weitere Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erfahren Sie persönlich bei uns oder auch durch Studium unserer Satzung.
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